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Katzenhaltung in der Mietwohnung – Wann darf ich eine Katze halten?

Katze in der Mietwohnung – Was ist erlaubt und was nicht?

Wer kennt die Problematik nicht? Man möchte sich ein Haustier anschaffen, ist allerdings nur Mieter in einer Mietwohnung. Oftmals sind die Standpunkte in den Vertragsdetails hinterlegt, sodass keine Missverständnisse aufkommen können. Doch auch dies ist nicht immer der Fall. Und was bedeutet eigentlich die Klausel im Mietvertrag? All diese Fragen sind Grund genug einmal aufklärend darauf einzugehen und Menschen, die überlegen sich eine Katze anzuschaffen somit zu einer fundierten Entscheidung zu verhelfen.

Kleintierhaltung und die Unterschiede zu Katzen

Fälschlicherweise denken viele Mieter, dass der Vermieter einem die Haltung von Katzen doch gar nicht verbieten darf. Ganz so richtig ist dies aber nicht, denn das Mietrecht ist gerade im Punkt der Tierhaltung nicht ganz klar geregelt. Aber auch hier muss man separieren, denn die falschen Informationen finden meist den Ursprung, dass nicht zwischen Kleintieren und Tieren wie Katzen oder Hunden unterschieden wird. Für Kleintiere muss sich der Mieter keine Erlaubnis vom Vermieter holen. Dazu gehören aber Tiere wie beispielsweise Hamster, Goldfisch oder Zwergkaninchen. Hunde und Katzen stellen aber eine absolute Ausnahme, denn dort gibt es meistens eindeutige Regelungen im Mietvertrag. Grundsätzlich sollte man sich in jedem Fall mit dem Vermieter abstimmen.

Grundsätzliche Erlaubnis für Katzen?

katze in mietwohnung halten
Eine Katze in einer Mietwohnung halten – Was ist erlaubt und was darf der Vermieter verbieten? Foto: Pixabay

Etwas verwirrend sind die ganzen Aussagen, die eine Katzenhaltung als Mieter beinhalten grundsätzlich. Was ist also der Grund dafür? 2013 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, dass Vermieter grundsätzlich die Haltung von Hunden oder Katzen nicht verbieten dürfen. Das würde also bedeuten, dass die Klauseln, die grundsätzlich im Mietvertrag mit eingebaut werden, nicht wirksam wären und sich jeder eine Katze anschaffen kann. Doch auch hier gibt es Unklarheiten, denn gleichzeitig wurde geäußert, dass nicht jeder Mieter ohne jegliche Rücksicht eine Katze halten darf. Im Zweifel müsste also hier von gerichtlicher Seite entschieden werden, welche Bedürfnis mehr wiegt.

Klauseln im Mietvertrag

Auch, wenn die Klauseln im Mietvertrag grundsätzlich also kein schweres Gewicht haben, kann man daraus schon lesen welche Gesinnung der Vermieter gegenüber Haustieren hat. Im Mietvertrag können 4 verschiedene Klauseln enthalten sein, die heutzutage standardmäßig in jeden Mietvertrag mit eingebunden werden.

Diese können formularmäßig sein:

Haustiere verboten:

In diesem Fall hat der Vermieter eine Klausel in den Vertrag eingebaut, die schlichtweg ungültig ist. Grundsätzlich kann der Vermieter also nicht bestimmen, ob sich der Mieter jemals eine Katze anschaffen darf, am Ende aber mit dem Katzenhalter über den Verbleib der Katze streiten. Wenn allerdings schon eine solche Klausel im Vertrag enthalten ist, dann kann man davon ausgehen, dass der Vermieter die Katzenhaltung nicht kommentarlos hinnehmen wird und im schlimmsten Fall gerichtlich entschieden werden muss.

Haustiere nur mit Zustimmung des Vermieters:

Diese Klausel ist rechtens und darf mit in den Vertrag eingebaut werden. Im Gegensatz zu dem grundsätzlichen Verbot von Haustieren gibt es hier nämlich einen entscheidenden Unterschied. Der Vermieter hat zum Einen die Wahl die Zustimmung ohne weitere Einwände zu erteilen, auf der anderen Seite hat er allerdings die Möglichkeit die Erlaubnis nicht zu gewähren. In diesem Fall müsste er allerdings sachliche Gründe vorlegen, die mit dem Mieter besprochen werden können. In diesem Fall ist eine Einigung noch möglich. Ist diese Klausel im Vertrag eingebaut, sollte man sich die Zustimmung zur Haltung einer Katze allerdings unbedingt holen, um nicht selbst gegen die Klausel zu verstoßen.

Haustiere erlaubt:

Die Klausel „Haustiere erlaubt“ ist wohl die unkomplizierteste Klausel. Dann dürfen Mieter im Prinzip machen was sie wollen und können sich auch ohne die Zustimmung des Vermieter eine Katze in der Wohnung halten. Aber beachtet werden sollte hierbei, dass nicht übertrieben wird und innerhalb des Wohnraums ein zumutbarer Zustand gehalten wird. Katzenhaltung bestehend aus mehreren Katzen kann schon wieder kritisch werden.

Kein Vermerk im Mietvertrag:

Wenn im Mietvertrag keine Klausel zu Haustieren steht, gilt das noch lange nicht als Freifahrtschein, sondern grundsätzlich als Anlass, bei der Absicht eine Katze zu halten, Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen und die Angelegenheit zu besprechen. In diesem Fall sollten die Interessen gegeneinander abgewogen werden und letztendlich eine Einigung erzielt werden.

Individuelle Klauseln im Mietvertrag

Problematisch wird es bei einer individuellen Klausel im Mietvertrag. So sagt der Mietvertrag eigentlich aus, was während des Mietverhältnisses erlaubt ist und was nicht. Steht die oben genannte formularmäßige Klausel im Mietvertrag hat man gute Chancen dagegen anzugehen und eine Katze halten zu dürfen. Ist die Klausel allerdings nicht formularmäßig, sondern individualvertraglich, also individuell im Hinblick auf die Situation, verhandelt, dass die Mietwohnung nicht durch Katzenhaltung belastet werden darf, dann ist das eine andere Art von Vereinbarung. In diesem Fall wäre die Vereinbarung gemäß des Tierhaltungsverbotes verbindlich. Der wesentliche Unterschied ist, dass der Mieter in diesem Fall in direkter Kenntnis gemäß der Situation abgeschlossen und dem Vermerk des Vermieters, der ausdrücklich auf das Verbot der Tierhaltung hingewiesen hat, ohne weiteres akzeptiert. Der Vermieter hat somit das Recht die Zustimmung zu verweigern, auch wenn der Mieter zu einem beliebigen Zeitpunkt nach dem Abschluss des Vertrages eine Katze halten möchte. Viele Menschen versuchen in diesem Zusammenhang noch zu argumentieren, dass die Katze doch ein Kleintier sei, dies ist aber im grundsätzlichen Mietrecht nicht so hinterlegt. Hunde und Katzen stellen im Mietrecht immer eine Ausnahme dar und werden separat von üblichen Kleintieren gesehen und gehandelt.

Gefahr für die Mitmieter

Wie überall gibt es natürlich auch bei der Tierhaltung Ausnahmen. So kann ein Vermieter beispielsweise die Katze verbieten, sofern Gefahr für andere Mieter besteht. Sollte das Tier beispielsweise übermäßig aggressiv sein, eventuell auch schon andere Mieter angefallen haben, dann kann der Vermieter verlangen das Tier sofort aus dem Haushalt zu entfernen. Doch nicht nur die Aggressivität der Katze kann Grund dafür sein. Auch wenn beispielsweise eine starke Allergie innerhalb des Hauses gegenüber der Katze besteht, kann ein Mieter für die Gesundheit seiner Mietparteien entscheiden und verlangen die Katze zu entfernen. Ein Vermieter kann unter diesen Umständen auch die Haltung einer Katze verbieten, wenn er vorher der Haltung zugestimmt hat. Kann der Vermieter für diesen Fall sachliche und triftige Gründe vorlegen ist dies rechtens.

Gegenseitiges Einverständnis einfachste Lösung

Katzenhaltung für Mieter - Darf ich eine Katrze halten?
Katzenhaltung für Mieter – Darf ich eine Katze in meiner Mietwohnung halten? Eine Frage, die sich viele Mieter vor oder auch während eines Mietverhältnisses stellen. Kleintiere, wie etwa Hamster oder Fische, darf man in der Regel auch ohne Erlaubnis des Vermieters halten. Bei Katzen und Hunden wird es jedoch etwas komplizierter. Foto: Pixabay

Wie man sieht ist die Regelung bei der Haltung einer Katze recht kompliziert. Man sollte darauf bauen, dass man den direkten Kontakt und die vorherigen Kommunikation mit dem Vermieter sucht. Ist man grundsätzlich gut aufeinander zu sprechen und es sprechen keinerlei Gegebenheiten gegen eine Katze, dann stimmen die meisten Vermieter dem Wunsch zu. Ist dem nicht der Fall, dann sollte man dies als Mieter auch verstehen. So ist es beispielsweise so geregelt, dass bei einer Zustimmung für ein Haustier auch die Abnutzung, welche durch die Katze entsteht, zu dem normalen Gebrauch der Wohnung zählt. Die meisten Mieter lassen dies glücklicherweise außen vor und stehen eine Katzenhaltung offen gegenüber. Geklärt werden sollte dies übrigens auch in der Nachbarschaft. Vor der Haltung von Tieren sollte man dementsprechend rundum immer Verständnis und Einverständnis erzeugen, dann wird auch die Katzenhaltung zu einer ruhigen Angelegenheit.

Katzenbesuch immer erlaubt

Auch wenn die grundsätzlich Haltung von Katzen nicht immer vom Vermieter erlaubt wird, so kann er gegen Katzenbesuch grundsätzlich nichts machen. Wenn man also eine Katze auf Besuch hält, dann ist dies vereinbart solange es nicht in Sachbeschädigungen und Aggressivität des Tieres endet. Die grundsätzliche und rechtliche Gastfreundschaft zählt also auch für Tiere. Aber Achtung, auch hier gilt, dass ein Besuch von bis zu 6 Wochen schon grundsätzlich kein Besuch mehr sein muss. Hier hat der Vermieter unter Umständen schon wieder Sonderkündigungsrechte aufgrund des Verstoßes gegen das Mietrecht.

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Zuletzt aktualisiert am 2024-04-26 um 19:48 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

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